Notendeckung

Notendeckung
Notendeckung,
 
die ursprünglich meist gesetzlich vorgeschriebene Bereitstellung von Mitteln zur Einlösung der zur Notenbank zurückströmenden Banknoten. Zunächst bestand die Notendeckung nur aus Metall, meistens Gold (Golddeckung) im Sinne der Currencytheorie in einem System der Goldwährung. Später wurde sie durch die Hereinnahme von Devisen, Wechseln und anderen Wertpapieren erweitert (bankmäßige Deckung des Notenumlaufs), um eine Anpassung des Notenumlaufs an die wechselnden Bedürfnisse der Wirtschaft sicherzustellen (Bankingtheorie). Für die Reichsbank bestand bis 1914 die Dritteldeckung in Gold, das Bankgesetz von 1924 schrieb eine Bardeckung von 40 % vor, davon drei Viertel in Gold und ein Viertel in Devisen. Die modernen Notenbankgesetze, so auch das Gesetz über die Deutsche Bundesbank vom 26. 7. 1957 (in der Fassung vom 22. 10. 1992), schreiben im Allgemeinen keine Notendeckung mehr vor, da nach der vorherrschenden Ansicht inflationistische Tendenzen nicht durch starre Deckungsnormen, sondern nur durch eine entsprechende Wirtschaftspolitik vermieden werden können. Deshalb sind die Notenbanken gehalten, den Notenumlauf nur im Einklang mit dem Bedarf der Wirtschaft und unter Wahrung der Geldwertstabilität auszuweiten.

Universal-Lexikon. 2012.

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